Wirtschaft

Die nächste Diesel-Verbotszone

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Das Verwaltungsgericht macht Einschränkungen ab Mitte 2019 möglich. Die Bundesregierung bringt die Aufweichung des Immissionsschutzgesetzes auf den Weg.

Spätestens ab September 2019 muss Mainz Fahrverbote für ältere Diesel verhängen, wenn der Grenzwert für Stickstoffdioxid von 40…

Auch in der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt Mainz wird es im kommenden Jahr wahrscheinlich Fahrverbote geben. Das örtliche Verwaltungsgericht gab am Mittwoch einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen den Luftreinhalteplan für Mainz statt. Spätestens ab September 2019 müsse die Stadt Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge verhängen, wenn der Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft nicht mit anderen Maßnahmen im ersten Halbjahr eingehalten werden könne, urteilten die Verwaltungsrichter.

Es ist bereits die achte Gerichtsentscheidung zu Diesel-Fahrverboten in deutschen Großstädten. Kürzlich hatte das Verwaltungsgericht Berlin für einige Straßenabschnitte in der Hauptstadt Fahrverbote vorgeschrieben. Die DUH hat insgesamt gegen 34 Städte geklagt. Ähnlich wie Berlin steht nun Mainz vor der Frage, welche Maßnahmen am schnellsten die Luft in der Stadt verbessern – und zwar so, dass im Jahresmittel der EU- Grenzwert von 40 Mikrogramm NO2 nicht überschritten wird.

Regierung bringt Gesetzesänderung ins Kabinett

An diesen Wert ist auch die Bundesregierung gebunden. Gleichwohl will die große Koalition das Immisionsschutzgesetz so ändern, dass Fahrverbote in Städten als nicht verhältnismäßig eingestuft werden, in denen die NO2-Belastung zwischen 40 und 50 Mikrogramm liegt. Hier sollen andere Maßnahmen die Abgasbelastung senken. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll am 7. November vom Kabinett verabschiedet werden, sagte Kanzleramtschef Helge Braun am Mittwoch in Berlin. „In Städten mit weniger als 50 Mikrogramm werden Fahrverbote künftig in der Regeln nicht notwendig sein.“ Zudem soll geregelt werden, dass alle Dieselwagen mit einem Ausstoß von weniger als 270 Milligramm pro Kilometer auf jeden Fall in Städte einfahren können. Kritik der Opposition, die Regierung wolle EU-Recht aufweichen, wies er zurück. „Unser Ziel ist, Fahrverbote generell zu vermeiden“, sagte Braun.

Juristen halten die Änderung des Immissionsschutzgesetzes dennoch für unzulässig und deshalb für wirkungslos. „Alle Verwaltungen sind an öffentliches Recht gebunden – und EU-Recht gilt hier vor nationalem Recht“, sagte Rechtsanwalt Peter Kremer, der die DUH im Berliner Verfahren vertreten hatte. Der Versuch der Bundesregierung, den EU-Grenzwert um bis zu zehn Mikrogramm aufzuweichen, sei „rechtswidrig“ und werde Konsequenzen haben. „Wir werden uns die Änderung im Gesetz genau anschauen und juristische Schritte prüfen“, sagte Kremer. Denkbar sei eine Beschwerde bei der EU oder eine Bitte an die EU-Kommission, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten. „Es gilt das Europarecht“, sagte auch der Sprecher des Berliner Verwaltungsgerichts am Mittwoch.


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Frankfurt am Main ist “Intensivstadt”

Die Liste der besonders von Stickoxidemissionen belasteten Städte, in denen Fahrverbote unvermeidlich sind, ist unterdessen länger geworden. Frankfurt am Main werde angesichts neuer höherer Emissionswerte in die Gruppe der nunmehr 15 Städte einsortiert, bei denen der NO2-Wert von 50 überschritten wird, sagte Kanzleramtschef Braun. In diesen Städten und deren Umland sollen Dieselfahrern spezielle Umtauschprämien der Autoindustrie angeboten sowie Hardware-Nachrüstungen bezahlt werden. Bisher weigern sich die Konzerne aber, die Kosten der Nachrüstung vollständig zu übernehmen. Man sei noch in intensiven Gesprächen, sagte Braun. „Es gibt noch keine Einigung.“ Er sei aber zuversichtlich, dass diese bis Ende Januar 2019 gelingen werde. Bis dahin soll das Bundesverkehrsministerium die technischen Zulassungen für Hardware-Nachrüstungen von Dieselfahrzeugen erarbeitet haben.

Bis Ende dieses Jahres will der Bund Braun zufolge das angekündigte „sehr, sehr große“ Förderprogramm zur Umrüstung von Handwerker-, Liefer- und Kommunalfahrzeugen auf den Weg bringen. 80 Prozent der Kosten will der Bund übernehmen. SPD-Fraktionsvize Sören Bartol erklärte zu dem Eckpunktepapier der Regierung, nun gebe es einen „verbindlichen Zeitplan“, das Verkehrsministerium müsse in den kommenden zwei Monaten die rechtlichen Vorschriften für technische Nachrüstungen erarbeiten. „Die Hersteller bekommen damit bis Ende des Jahres Klarheit.“

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