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Hamas scheitert mit Klage gegen EU-Sanktionen

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Die EU hatte die radikal-islamische Organisation Hamas seit 2001 auf ihrer Terrorliste. Damit verbunden waren Vermögenssperren, gegen die die Organisation klagte – ohne Erfolg.

Die radikal-islamische Hamas ist mit einer Klage gegen EU-Sanktionen gescheitert. Die EU kann die Palästinenserorganisation Hamas weiter als terroristisch einstufen und deshalb ihre Gelder auf EU-Konten einfrieren. Diese Entscheidungen verstießen nicht gegen europäisches Recht, entschied das Gericht der  Europäischen Union (EuG) in Luxemburg. Auf ihre Regierungsbeteiligung in den palästinensischen Autonomiegebieten könne sich die Hamas nicht berufen.

Keine Souveränität

Die EU hatte die Hamas im Jahr 2001 auf ihre Terrorliste gesetzt. Damit verbunden waren Vermögenssperren. Neben einem seit Jahren andauernden formalen Streit verwies die Hamas unter anderem auf ihre auf freien Wahlen gründende Regierungsbeteiligung in den palästinensischen Autonomiegebieten im Westjordanland und im Gazastreifen. Im Gazastreifen sei sie zudem mehr als eine Partei. Dort habe sie staatliche Aufgaben übernommen. Die Hamas argumentierte, dass politische Gruppen mit Regierungsbeteiligung nicht unter die angewendeten Sanktionsregeln fallen könnten.

Das EU-Gericht wies das zurück. Das Wesen einer Organisation ändere sich nicht durch ihre Beteiligung an einer Regierung. Zudem betonten die Richter in diesem Zusammenhang auch, dass die Autonomieregionen kein souveräner Staat sei. Geklagt hatte die Hamas nicht gegen die ursprüngliche Einstufung als Terrororganisation, sondern gegen Beschlüsse, mit denen die Entscheidung verlängert worden war. Gegen dieses Urteil kann die Hamas Berufung beim Europäischen Gerichtshof einlegen.

sam/hf (afp, dpa)

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