Wirtschaft

Justiz erweitert Ermittlungen gegen die Deutsche Bank

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Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen weitere führende Angestellte der Deutschen Bank. Es geht um kriminelle Aktiengeschäfte bei Cum-Ex-Transaktionen.

Die Zentrale der Deutschen Bank in Frankfurt am Main

Die Staatsanwaltschaft Köln hat ihre Untersuchungen im Skandal um kriminelle Aktiengeschäfte bei großen internationalen Geldinstituten offenbar drastisch ausgeweitet. Die seit August 2017 gegen zwei ehemalige Mitarbeiter der Deutschen Bank untersuchende Staatsanwaltschaft habe Ermittlungen „gegen weitere ehemalige und aktuelle Mitarbeiter und Vorstandsmitglieder eingeleitet“, bestätigte ein Sprecher von Deutschlands größtem Geldhaus am Donnerstagabend in Frankfurt am Main. Er äußerte sich nicht zu einzelnen Personen. Zuvor hatten „Süddeutsche Zeitung“, NDR und WDR darüber berichtet.

Mit der Maßnahme solle eine Verjährungsfrist unterbrochen werden, hieß es bei der Bank weiter. „Das ist ein übliches Vorgehen, und die Staatsanwaltschaft ist so auch bei anderen Banken verfahren“, sagte der Sprecher. Die Bank gehe nicht davon aus, „dass diese prozessuale Maßnahme auf einer geänderten Einschätzung durch die Staatsanwaltschaft beruht“. Auch die Einschätzung der Bank zum „Cum-Ex“-Sachverhalt habe sich nicht verändert. Die Deutsche Bank habe an einem organisierten „Cum-Ex“-Markt weder als Leerverkäuferin noch als „Cum-Ex“-Erwerberin teilgenommen. Es gehe um Ermittlungen im Zusammenhang mit „Cum-Ex“-Transaktionen ehemaliger Kunden.


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Steuerschlupfloch wurde mittlerweile geschlossen

Nach Medienangaben sind bei der Deutschen Bank rund 70 heutige und frühere Beschäftigte betroffen. Die Ermittlungen reichen offenbar bis in die obersten Führungsetagen. Zu den Verdächtigen zählen demnach auch Vizevorstandschef Garth Ritchie und mindestens zwei frühere Vorstandsmitglieder, darunter der ehemalige Bankchef Josef Ackermann. Die Anwaltskanzlei, die ihn vertritt, und Ackermann selbst wollten sich nicht dazu äußern. Die Deutsche Bank äußerte sich nicht zu Ritchie.

Mit Cum-Ex-Geschäften wird die Praxis bezeichnet, um einen Dividendenstichtag herum in Leerverkäufen Aktien mit (cum) und ohne (ex) Dividendenanspruch zu kaufen und zu verkaufen und sich dann eine nur einmal gezahlte Kapitalertragssteuer von den Finanzämtern mehrmals erstatten zu lassen. Steuerzahler wurden allein in Europa mit damit offenbar um mehr als 50 Milliarden Euro betrogen. Das Steuerschlupfloch wurde mittlerweile geschlossen. (Tsp, dpa)

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