Wirtschaft

Muss der Bäcker meinen 200er annehmen?

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Euro-Noten werden sicherer. Doch was tun, wenn sie kaputtgehen oder man doch eine Blüte erwischt? Die wichtigsten Antworten rund ums Bargeld.

Euro-Scheine. Die Zentralbank EZB hat bereits die S2. Generation für Scheine mit kleinem Nennwert in Umlauf gebracht. Nun kommen…

Die Deutschen lieben ihr Bargeld: Trotz Kartenvielfalt und Smartphone zahlen sie drei Viertel aller Einkäufe in bar. In keinem Land der Welt tragen die Menschen so viel Bares im Portemonnaie mit sich wie in Deutschland: 103 Euro sind es im Schnitt. Ab Mai 2019 müssen sie sich nun an zwei weitere neue Scheine gewöhnen. Mit den 100- und 200-Euro-Noten, die nicht nur ein kosmetisches Update, sondern auch neue Sicherheitsmerkmale erhalten, ist die „Europa-Serie“ komplett. Wer Bares schätzt, will es problemfrei nutzen können. Hier gilt es einiges zu berücksichtigen.

Mehr Schutz vor Fälschungen

39.700 gefälschte Euro-Scheine im Gegenwert von 2,2 Millionen Euro hatte die Bundesbank noch im ersten Halbjahr 2017 registriert, als der neue, sichere 50-Euro-Schein auf den Markt kam. 60 Prozent davon waren 50-Euro-Scheine, vor allem aus der alten Notenserie, die leichter zu fälschen war. Im ersten Halbjahr 2018 sank die Zahl der Blüten um 22 Prozent. Die neuen 100- und 200Euro-Noten sind nun mit acht Sicherheitsmerkmalen ausgestattet (siehe Grafik). Besonders sicher machen soll die unter anderem ein Hologramm rechts oben am Schein: Kippt man den Schein leicht, tanzen kleine Euro-Zeichen um eine Wertmarkierung. Auch der links unten smaragdgrün aufgedruckte Wert hat ein zweites Gesicht, wenn man den Schein kippt, reflektiert er das Euro-Zeichen. Und das Porträtfenster mit der mythischen Figur von Europa, einer Geliebten des Gottes Zeus, deren Gesicht die Europäische Zentralbank von einer antiken Vase aus dem Pariser Louvre kopiert hat, wird den Fälschern das Leben schwer machen: Hält man den Schein gegen das Licht, wird das Fenster durchsichtig, das Porträt von Europa ist dann von beiden Seiten zu sehen.

Und wenn man doch eine Fälschung in der Hand hält?

Falschgeld erkennen zu können, ist nicht unwichtig, denn wird es einem Verbraucher untergejubelt, hat dies Konsequenzen: Es wird nicht von Banken oder der Bundesbank ersetzt. Wer beispielsweise fünf gefälschte Hunderter bei einem Autoverkauf erhält, muss 500 Euro als Minus verbuchen.

Die wichtigsten Sicherheitsmerkmale des neuen 200-Euro-Scheins.

Wer sie weiter nutzt, macht sich sogar strafbar. Allerdings: Hier schützt, anders als sonst, Unwissenheit vor Strafe. Wer ahnungslos mit Blüten bezahlt, wird nichts zu befürchten haben. Dennoch muss die Polizei ermitteln, um die Ahnungslosigkeit zu belegen und womöglich Weg und Hersteller der Blüten zu finden. Die Bearbeitung ist kostenlos, kann aber vier Wochen bis mehrere Monate dauern. Und rein statistisch ist das Risiko, eine Blüte im Portemonnaie zu haben, sehr niedrig.


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Wie man Blüten erkennt

Die meisten Fälschungen sind jedoch auch für einen Laien erkennbar, vor allem, wenn sie mit einem verlässlich echten Schein, etwa aus dem Geldautomaten einer Bank, verglichen werden. Die Bundesbank rät hier: „Sehen, fühlen, kippen.“ Fälscher konzentrierten sich meist auf die Nachahmung einiger weniger Sicherheitsmerkmale, so die Bundesbank. Meist fehlten drei oder gar vier, sodass bereits das genaue Betrachten des Scheins den entscheidenden Hinweis gebe. Einige Merkmale lassen sich nur durch Kippen prüfen. Während echte Scheine aus Baumwolle sind und sich fest und griffig anfühlen, nutzen die Fälscher Papier – mit einem völlig anderen haptischen Eindruck.

Die im Handel erhältlichen Schnell-Prüfstifte, die gelegentlich auch an den Supermarktkassen genutzt werden, sind nicht immer verlässlich. Die Stifte erzeugen im Falle von Falschgeld durch eine chemische Reaktion mit der Stärke im Papier einen sichtbaren Streifen, wenn es sich um eine Blüte handelt, denn echte Banknoten enthalten keine Stärke. Laut Bundesbank könnte das Falschgeld jedoch auch mit einer Schicht versehen sein, die die chemische Reaktion verhindert.

Wenn Geldscheine kaputt sind

Fallstricke für Bargeld-Fans lauern auch, wenn die Banknoten angebrannt, zerrissen, durchlöchert, in der Waschmaschine bei 90 Grad gewaschen oder bis zur Unkenntlichkeit bemalt sind, etwa wenn Kinder sie zum Spielen genutzt haben, die Geldbörse beim Grillen im Feuer gelandet ist oder der Hunderter versehentlich mit der Jeans mitgewaschen wurde. Hier gilt: Zwar muss der Handel völlig ramponierte Scheine nicht mehr annehmen. Ist jedoch nur ein Ecke abgerissen, wird das Zahlen auch mit defekter Banknote wahrscheinlich kein Problem sein, denn selbst beschädigt bleiben die Scheine ein gesetzliches Zahlungsmittel.

Kleinere Schäden oder Risse kann der Verbraucher laut Bankenverband auch einfach mit Tesafilm selbst reparieren. Die Scheine werden dann, wenn sie bei einer Bank landen, eingezogen. Stärker zerstörte Noten tauschen auch kulante Hausbanken um beziehungsweise verlässlich die Bundesbank und ihre Filialen. Hier gilt jedoch: Es müssen mehr als 50 Prozent der Banknote vorhanden sein. Wer versehentlich einen Zweihunderter zwischen Papieren in den Schredder gejagt hat, kann der Bundesbank auch ein Säckchen mit Kleinstteilen und einem „Erstattungsantrag für beschädigte Euro- und DM-Banknoten und Münzen“ bringen – solange mehr als 50 Prozent des Scheins vorhanden ist.

Muss jeder Bargeld annehmen?

Bares ist Wahres – das gilt jedoch nicht immer. Handel, Handwerker und Dienstleister sind zwar verpflichtet, Bargeld zum Bezahlen anzunehmen. Allerdings gilt der Bargeldzwang nicht für jeden denkbaren Fall. Wer beispielsweise ein Kleid mit Zehn-Cent-Münzen bezahlen will, wird zu Recht abgewiesen werden, denn kein Händler kann gezwungen werden, für einen Bezahlvorgang mehr als 50 Münzen anzunehmen. Banknoten dagegen sind für Privatpersonen Zahlungsmittel in unbegrenzter Höhe. Wer also sein neues Auto unbedingt mit Zehn-Euro-Scheinen zahlen will, darf dies tun, auch wenn er sich den Unmut des Händlers zuziehen könnte.

Strittig ist die Frage, ob der Hinweis, man nehme keine 200- oder 500-Euro-Scheine an, zulässig ist. Oft ist er an Tankstellen oder bei Bäckern und Metzgern zu finden. Hier gilt die Regel: Der Hinweis muss verhältnismäßig sein. Ein Händler kann beispielsweise einen Kunden, der mit einem 500-Euro-Schein ein Brötchen oder einen Kaugummi kaufen will, abweisen und darauf hinweisen, dass er nicht genügend Wechselgeld hat. Zahlt ein Tankender jedoch trotz Hinweis seine Tankfüllung für 80 Euro mit einem 200-Euro-Schein, muss der Händler ihn annehmen, denn es handelt sich ja um ein gesetzliches Zahlungsmittel.

Auch mit Euro-Gedenkmünzen und Sammlermünzen kann ein Kunde zahlen, allerdings nur bis zum einem Betrag von 200 Euro, heißt es beim Bankenverband. Sinn macht dies auch wenig, denn der Nennwert von Sammlermünzen liegt fast immer unter dem reinen Material- und erst recht unter dem Sammlerwert.

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