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Namibias Herero und Nama gehen in Berufung

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Die Nachkommen der Opfer des Völkermords der deutschen Kolonialmacht im heutigen Namibia haben vor einem Gericht in New York Berufung gegen die Entscheidung einer Vorinstanz eingereicht. Sie fordern weiter Entschädigung.

Zeichnung vom Aufstand der Herero gegen die Truppen des Deutschen Reichs

Ein US-Bezirksgericht hatte im März eine Klage zu den unter deutscher Kolonialherrschaft zu Beginn des 20. Jahrhunderts verübten Verbrechen im einstigen Deutsch-Südwestafrika verworfen.  Die von dem Genozid deutscher Soldaten betroffenen Ethnien der Herero und Nama wollen das nicht hinnehmen.

Die Kläger wandten sich nun an die nächste Instanz und reichten Berufung beim Berufungsgericht der Vereinigten Staaten ein. In den kommenden sechs Monaten soll der Fall erneut geprüft werden.

Die Herero und Nama dringen in ihrer Klageschrift weiter auf ein Gerichtsverfahren gegen Deutschland in den USA. Sie wollen auf diesem Weg Schadenersatz für die im einstigen Deutsch-Südwestafrika von Soldaten des damaligen Deutschen Reichs begangenen Kolonialverbrechen erwirken. Sie klagen in den USA, da ein Paragraf im US-Recht Privatpersonen erlaubt, Staaten wegen Verstößen gegen das Völkerrecht zu verklagen.

Schon im ersten Verfahren hatten die betroffenen Volksgruppen auf eine Milliardenentschädigung gehofft. Die Bundesregierung erklärte jedoch bereits zu Beginn des ersten Prozesses vor zwei Jahren, es gebe keine rechtliche Grundlage für das Verfahren, und beruft sich dabei auf mangelnde Zuständigkeit und den Grundsatz der Staatenimmunität.

Ida Hoffmann (Bildmitte), die Vorsitzende des Nama Genocide Committees, bei einem Besuch in Deutschland 2018

Das heutige Namibia stand mehr als 30 Jahre unter deutscher Kolonialherrschaft. Deutsche Soldaten schlugen zwischen 1904 und 1908 Aufstände der einheimischen Volksgruppen der Herero und Nama brutal nieder. Laut Historikern töteten sie etwa 65.000 der rund 80. 000 Herero und mindestens 10.000 der etwa 20.000 Nama. Historiker sehen darin den ersten Genozid des 20. Jahrhunderts. Inzwischen spricht auch die Bundesregierung von einem Völkermord. Deutschlands Kolonialherrschaft in Deutsch-Südwestafrika endete mit dem Ersten Weltkrieg. 

Reparationen für die Nachfahren der Opfer lehnte Deutschland wiederholt ab. Ziel sei stattdessen, so der CDU-Politiker Ruprecht Polenz, “sich auch langfristig und substanziell zusätzlich zu der bisherigen Entwicklungshilfe in Namibia zu engagieren, um die noch bestehenden Wunden zu heilen”. Polenz leitet auf deutscher Seite die seit mehr als drei Jahren laufenden Gespräche mit der namibischen Regierung.

qu/sti (kna, afp)

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