Wirtschaft

Streit um die nächste Motorengeneration

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Ein Berliner Anwalt hofft auf eine neue Klagewelle. Nach dem Motor EA189 geht es jetzt um den EA288. Volkswagen weist die Vorwürfe entschieden zurück.

VW im Fokus: Können noch mehr Kunden klagen?

Der Dieselskandal könnte den Volkswagen-Konzern nach Meinung des Berliner Anwalts Johannes von Rüden noch teurer zu stehen kommen als bislang gedacht. Von Rüden vertritt den Eigentümer eines VW-Golf VII, in dem ein Motor des Typs EA288 steckt. Das Landgericht Wuppertal, vor dem der Mann klagt, habe diesen Motorentyp am Freitag zum Prüffall erklärt (Aktenzeichen 2 O 273/18), sagt von Rüden. Der gerichtlich bestellte Gutachter soll klären, ob der in zahlreichen Konzernmodellen verbaute Motor EA288 eine unzulässige Abschalteinrichtung habe sowie eine Software enthält, die erkennt, ob das Auto auf dem Prüfstand steht oder im normalen Verkehr unterwegs ist. Von Rüden hält eine neue Klagewelle für möglich, VW widerspricht vehement.

VW: Verkehrsministerium hat Vorwurf untersucht und keine Manipulationen festgestellt

Nach Meinung des Klägers hat der Motor EA288 ein Thermofenster, das die Abgasreinigung bei Temperaturen unter 15 Grad reduziert. VW wies die Vorwürfe, beim EA288 eine unzulässige Abschalteinrichtung zu benutzen, am Freitag aber entschieden zurück. Sowohl das Bundesverkehrsministerium als auch das Kraftfahrtbundesamt hätten im Rahmen ihrer Untersuchungen ausdrücklich bestätigt, dass es bei den Motoren der Baureihe EA288 keine Abgasmanipulationen gebe. “Hinweise, die aktuell laufende Produktion der Fahrzeuge mit Motoren der Baureihe EA288 seien ebenfalls von Abgasmanipulationen betroffen, haben sich hierbei auf Grundlage der Überprüfungen als unbegründet erwiesen”, zitiert ein Volkswagen-Sprecher aus dem Untersuchungsbericht. In jedem Fahrzeug kämen nur zulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz, die beispielsweise den Motor vor Beschädigungen in besonderen Fahrsituationen schützen oder beim Motorstart technisch erforderlich seien. “Solche Abschalteinrichtungen sind notwendig, werden von allen Herstellern eingesetzt und werden insbesondere dem Kraftfahrtbundesamt im Rahmen der EG-Typgenehmigungsprüfung vorgelegt”, teilte VW mit. Klagen haben nach Meinung VWs daher keine Aussicht auf Erfolg. In 46 Verfahren seien derartige Klagen bereits abgelehnt worden. Von Rüden hofft dennoch auf neue Mandate. Mit dem Beweisbeschluss haben Rechtsschutzversicherte seiner Meinung nach Anspruch auf Unterstützung. Der Vorläufermotor EA189 ist bereits Gegenstand zahlreicher Klagen. Allein an der Musterfeststellungsklage haben sich mehr als 400.000 VW-Kunden beteiligt. Der Bundesgerichtshof hatte kürzlich erklärt, dass er in der Motorenmanipulation einen Sachmangel sieht und Kunden daher Gewährleistungsansprüche haben.


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