Wirtschaft

Deutsche Regeln für Architekten-Honorare verstoßen gegen EU-Recht

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Mindest- und Höchstpreise für Architekten sind unverhältnismäßig, urteilen EuGH-Richter. Der Verbraucherschutz sollte auf anderem Wege gesichert werden.

Bisher wird die Arbeit von Architekten nach einer Honorarordnung abgerechnet.

Der Europäische Gerichtshof EuGH hat die deutsche Honorarordnung für Architekten und Ingenieure gekippt. Die entsprechende Regelung verstoße gegen EU-Recht, befanden die Luxemburger Richter am Donnerstag.

Nach der entsprechenden EU-Richtlinie dürften Mindest- und Höchstpreise nur unter bestimmten Bedingungen vorgeschrieben werden. Die in der Deutschen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) festgeschriebenen Sätze erfüllten allerdings nicht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, erklärten die Richter weiter.

Die Mindestsätze gälten nämlich nur für Architekten und Ingenieure, entsprechende Leistungen könnten aber auch von anderen Dienstleistern erbracht werden, die ihre fachliche Eignung nicht nachweisen müssten. Daher seien die Mindestsätze ungeeignet, hohe Qualitätsstandards und den Verbraucherschutz zu sichern.

Was die Höchstpreise angehe, habe Deutschland zudem nicht nachgewiesen, weshalb der Vorschlag der EU-Kommission, den Kunden umfassende Preisinformationen zu Höchstpreisen zu bieten, den Verbraucherschutz nicht sichere. (dpa)

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