Wirtschaft

EU-Behörde muss Glyphosat-Studien veröffentlichen

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Ein EU-Gericht hat ein großes öffentliches Interesse an Studien zur krebserregenden Wirkung von Glyphosat festgestellt. Sie dürfen nicht unter Verschluss sein.

Glyphosat ist ein bei konventionellen Bauern beliebtes Sprühmittel.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit muss Studien zum Unkrautvernichter Glyphosat offenlegen. Die Behörde hatte Expertisen über Toxizität und krebserregende Wirkung des Herbizids zwar erstellt, wollte diese aber nicht der Öffentlichkeit freigeben. Diese Entscheidung sei nichtig, urteilte das Gericht der europäischen Union am Donnerstag.

Es bestehe ein “Interesse der Öffentlichkeit”, Informationen darüber zu bekommen, wie Glyphosat die Umwelt beeinflusse, hieß es in der Begründung. Diese Entscheidung kann noch in zweiter Instanz vor dem Europäischen Gerichtshof angegriffen werden.

EU-Abgeordneten wurde Zugriff verwehrt

Die Studien zur krebserregenden Wirkung waren während der Verlängerung der Glyphosat-Zulassung erstellt worden. Die Lebensmittelbehörde hatte unter anderem Europaabgeordenten den Zugriff darauf verwehrt. Die Behörde lehnte dies laut Gerichtsangaben unter anderem mit der Begründung ab, dass die Informationen “ernsthaft die geschäftlichen und finanziellen Interessen der Unternehmen” beeinträchtigen könnten, die die Studien vorgelegt hätten. Zudem bestehe “kein überwiegendes öffentliches Interesse”.

Glyphosat wurde von der Bayer-Tochter Monsanto entwickelt. Es ist inzwischen patentfrei und wird weltweit von Dutzenden anderer Chemiekonzerne wie Dow Agrosciences und der deutschen BASF vermarktet. Bayer wird in zahlreichen Ländern wegen der möglicherweise krebserregenden Wirkung von Glyphosat mit Klagen überzogen. Die Leverkusener haben die Vorwürfe stets zurückgewiesen und verweisen darauf, dass Zulassungsbehörden weltweit Glyphosat bei sachgemäßer Anwendung als sicher bewerteten. (Reuters, dpa, AFP)


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